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Orientierung Fusion Uerkheim – Zofingen 20. August 2012

Im Falle einer Fusion der Ortschaften Uerkheim und Zofingen beträfe dies auch unsere Wasserversorgungs-Genossenschaft. Hans Geiger's Aufmerksamkeit ist zu verdanken, dass der Vorstand der WVG Oberdorf aktiv wurde und erste Abklärungen vornahm. Um offene Fragen betreffend einer möglichen Fusion zu klären trafen sich der genannte Hans Geiger, Bruno Lütolf und Andreas Moser am Orientierungsabend vom 20. August 2012 in Mühlethal ein. Viele Fragen blieben noch offen, doch konnte erstmals ein Augenschein möglicher Änderungen genommen werden und die Gemeindeverantwortlichen auf gewisse Umstände überhaupt aufmerksam gemacht werden.

Die Ausgangslage wird im Informationsblatt folgendermassen beschrieben: Die Tarife der Stadt Zofingen und der Gemeinde Uerkheim unterscheiden sich zurzeit noch; angestrebt soll hingegen eine Angleichung der Tarife sein, damit eine einheitliche Vergütung für die Bevölkerung herrscht. Die WVG Oberdorf rechnet mit einem gänzlich anderen Verrechnungssystem – der Pauschalbesteuerung. Unsere Wasserversorgung müsste sich komplett umstellen, falls die fusionierten Gemeinden auch von der WVG eine Anpassung an die Einheit forderte. Eine Möglichkeit dieser Änderung bestünde im Einbau von Wasserzählern, damit von der Pauschalverrechnung auf eine Tarifpolitik pro m³ ermöglicht würde.

Die Stadt Zofingen sah sich bis anhin nicht mit privaten Wasserversorgungs-Genossenschaften konfrontiert. Daher konnte unsere direkte Frage, wie sich eine Fusion auf die Tarifpolitik der WVG auswirken würde, nicht beantwortet werden. Als Quellenmeister hakte ich jedoch nach und erwarte darauf von der Stadt Zofingen noch eine Antwort.

Ebenfalls pauschal werden die Abwassergebühren in der WVG Oberdorf abgerechnet. Sowohl die öffentlichen Wasserversorgungen der Stadt Zofingen und der Gemeinde Uerkheim verrechnen diese Gebühr pro m³. Auch die Frage, ob diese Pauschalverrechnung der WVG einer Fusion zum Opfer fiele, steht vorläufig noch im Raum und konnte am Orientierungsabend noch nicht beantwortet werden.

Antwort von Zofingen

Auszug vom Erläuterungsbericht zum Zusammenschlussvertrag Uerkheim und Zofingen

7.6 Gebühren
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbewirtschaftung, Elektrizität
Die Vereinheitlichung von Gebühren vergleichbarer Dienstleistungen ist anzustreben. Es wird begrüsst, dass die Gebühren wie auch die Steuern in der Regel an den tieferen Satz angepasst werden. Einzige Ausnahme bildet voraussichtlich die Elektrizitätsversorgung, welche gestützt auf den bestehenden Konzessionsvertrag voraussichtlich bis ins Jahr 2027 durch die AEW Energie AG erfolgen wird.
Stellungnahmen der Exekutiven:

Die Gebühren für die Dienstleistungen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallbewirtschaftung sind vergleichbar. Die Angleichung der Tarife an den jeweils tieferen Satz wird unter diesem Gesichtspunkt möglich sein.

Aus heutiger Sicht wird der Konzessionsvertrag mit der AEW Energie AG für das Gemeindegebiet Uerkheim bis zum Ablauf beibehalten.

Festlegung der Abwassergebühren für Liegenschaften mit privaten Wasserversorgungen ohne Verbrauchsmessung
In Uerkheim bestehen gut 60 Liegenschaften, welche an private Wasserversorgungen angeschlossen sind und deren Frischwasserverbrauch nicht gemessen wird. Die Gemeinde Uerheim hat diese Fälle im Abwasserreglement dahingehend geregelt, als von einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 60 m3 ausgegangen und diese Gebühr als Pauschale in Rechnung gestellt wird. Werden bei einem Gemeindezusammenschluss diese Liegenschaften verpflichtet, Wasseruhren einzubauen?

Stellungnahmen der Exekutiven:

Paragraph 56 Abs. 5 und 6 des Abwasserreglements der Gemeinde Uerkheim behält für die Berechnung der Abwassergebühr bei Liegenschaften mit privater Wasserversorgung ohne Messung des Verbrauches im Ortsteil Uerkheim bis nach erfolgter Revision des Gewässerreglementes der Stadt Zofingen weiterhin seine Gültigkeit. Der Zusammenschluss-vertrag wird entsprechend ergänzt (Ziffer 5.3).